Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.02.2019

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   BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 229/19   

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BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 229/19 (https://dejure.org/2019,16727)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2019 - 2 BvR 229/19 (https://dejure.org/2019,16727)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 (https://dejure.org/2019,16727)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch die Kammer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG
    Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch die Kammer - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Verwerfung einer Gegenvorstellung

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Verwerfung einer Gegenvorstellung

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch die Kammer - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Verwerfung einer Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch die Kammer - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16

    Erfolglose Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 229/19
    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, juris, Rn. 2, und vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5).

    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts (vgl. hierzu VerfGH RP, Beschlüsse vom 2. Dezember 2003 - VGH B 13/03 -, juris, Rn. 12, und vom 14. Dezember 2018 - VGH A 19/18 -, juris, Rn. 2) beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 3; VerfGH BE, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 149/12 -, juris, Rn. 1; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 3; VerfGH TH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1/14 -, juris, Rn. 7) in Betracht kommen können, kann hier offen bleiben, weil - wie dargelegt - eine Gehörsverletzung der Sache nach nicht gerügt ist und sonstige Verletzungen des Prozessrechts nicht ersichtlich sind.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 158/20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des

    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2020 - VerfGH 132/20.VB-3, juris, Rn. 8), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 132/20

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
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   BVerfG, 18.02.2019 - 2 BvR 229/19   

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https://dejure.org/2019,3933
BVerfG, 18.02.2019 - 2 BvR 229/19 (https://dejure.org/2019,3933)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2019 - 2 BvR 229/19 (https://dejure.org/2019,3933)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - 2 BvR 229/19 (https://dejure.org/2019,3933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 92 Abs. 2 BVerfGG; § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Befangenheitsanträgen (Anfechtbarkeit mit der Revision; keine isolierte Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde; Grundsatz der Subsidiarität)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 StPO, § 28 Abs 2 S 2 StPO
    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen im Strafverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegerschöpfung bei Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (hier: Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen wegen der Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Strafverfahren)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegerschöpfung bei Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (hier: Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen wegen der Besorgnis der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen im Strafverfahren

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StPO § 28 Abs. 2 S. 2
    Rechtswegerschöpfung bei Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (hier: Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen wegen der Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Strafverfahren)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen im Strafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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